Heute hat das hiesige Gesundheitsamt ergänzende Informationen zur Rundverfügung Nr. 27/2020 der Niedersächsischen Landesschulbehörde vom 06.11.2020 herausgegeben. Darin wird erklärt, in welcher Art und Weise Kontaktverfolgungen anzugehen sind. Das Schreiben des Gesundheitsamtes ist hier einzusehen.